Was bedeutet Restaurierung?
Wir tragen Verantwortung für ein Denkmal - unabhängig davon, ob es sich um ein kleines oder großes Denkmal handelt.
Denkmäler nach der Charta von Venedig sind bauliche Anlagen, Ausstattungen und bildhafte Darstellungen, deren "Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegen" und einen fachlichen Umgang fordern.
Die besondere Verantwortung des Restaurators erwächst aus der Tatsache, dass er es mit unersetzlichen Originalen zu tun hat.
Dabei ist die Zusammenarbeit von Besitzern/Bauherren, Architekten, Kunsthistorikern, Denkmalpflegern, Naturwissenschaftlern und Handwerkern Grundlage.
In der Praxis bedeutet dies:
Restaurierung:
Maßnahmen, die unter Bewahrung der historischen Substanz (Konservierung) veränderte, in ihrem Erscheinungsbild beeinträchtigende Denkmale durch sparsame Ergänzungen wieder erfahrbar machen. Dabei muss nicht unbedingt eine Komplettierung von Oberflächen und Formen angestrebt werden.
Renovierung:
Maßnahmen, die vor allem unter ästhetischen Aspekten abgenutzte, dem Verschleiß ausgesetzte Teile erneuern. Im Bereich der Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks werden darunter z. B. die Anfertigung von Vierungen und Antragungen verstanden bei denen der geschädigte Stein vorher zurückgearbeitet wird.
Rekonstruktion:
Neuanfertigung eines nicht mehr vorhandenen Objekts oder verlorener Teile eines Objekts, dessen Aussehen nachvollziehbar ist. Eine Rekonstruktion kann materialgerecht oder materialähnlich ausgeführt werden.
Kopie:
Getreue Nachbildung eines historischen Objekts. Die Kopie setzt die Existenz eines Originals stets voraus.